Sie haben eine Kündigung erhalten – in Bitterfeld-Wolfen oder im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Jetzt zählt jeder Tag. Wer nach einer Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen handelt, verliert seinen gesetzlichen Kündigungsschutz unwiederbringlich (§ 4 KSchG). Rechtsanwalt Christian Schiebel in Bitterfeld-Wolfen erklärt die wichtigsten Sofortmaßnahmen.
Schritt 1 – Zugangsdatum sofort notieren
Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt des Zugangs, nicht das Datum im Kündigungsschreiben (§ 130 BGB). Kommt das Schreiben in Ihren Briefkasten, gilt das als Zugangsdatum – auch wenn Sie den Brief erst Stunden später gelesen haben. Ab diesem Datum läuft die unveränderliche Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG.
Schritt 2 – Kündigung auf formelle Fehler prüfen lassen
Viele Kündigungen sind angreifbar. Typische Unwirksamkeitsgründe:
- Schriftform fehlt (§ 623 BGB): Mündliche Kündigungen, E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten sind unwirksam – unabhängig vom Inhalt.
- Fehlende Bevollmächtigung: Unterschreibt ein Mitarbeiter ohne nachgewiesene Vollmacht, können Sie die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB).
- Betriebsratsanhörung fehlt: Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser vor jeder ordentlichen Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG). Unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam.
- Falsche Kündigungsfrist: Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen nach § 622 BGB steigen mit der Betriebszugehörigkeit.
- Sonderkündigungsschutz: Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung (§ 168 SGB IX) und Betriebsratstätigkeit begründen erhöhten Kündigungsschutz.
Schritt 3 – Sofort bei der Agentur für Arbeit melden
Sie müssen sich spätestens drei Tage nach Kenntnis der Kündigung persönlich arbeitssuchend melden (§ 38 SGB III). Wer diese Frist versäumt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Die Meldung sichert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I – sie verpflichtet Sie nicht, sofort eine neue Stelle anzutreten.
Schritt 4 – Keinen Aufhebungsvertrag ohne Prüfung unterschreiben
Arbeitgeber legen bei Überreichung der Kündigung häufig auch einen Aufhebungsvertrag vor. Unterschreiben Sie diesen nicht unter Druck und ohne rechtliche Prüfung: Ein Aufhebungsvertrag führt in der Regel zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III), und wichtige Ansprüche werden oft zu niedrig angesetzt. Bitten Sie um Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag zunächst anwaltlich prüfen.
Schritt 5 – Arbeitszeugnis und offene Ansprüche sichern
Verlangen Sie unverzüglich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Halten Sie außerdem fest: offene Urlaubstage (§ 7 Abs. 4 BUrlG), ausstehende Vergütung, Überstunden, Boni sowie Herausgabepflichten des Arbeitgebers (Firmenwagen, Laptop, Schlüssel).
Schritt 6 – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bitterfeld-Wolfen aufsuchen
Spätestens in der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Rechtsanwalt Christian Schiebel in Bitterfeld-Wolfen analysiert Ihre Kündigung auf Unwirksamkeitsgründe, prüft die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und verhandelt auf Wunsch eine Abfindung. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie. Die Erstberatung kostet bei Verbrauchern maximal 190 Euro netto (§ 34 RVG).
Häufige Fragen zur Kündigung
Was ist, wenn ich die Kündigung nicht persönlich entgegengenommen habe?
Der Zugang gilt auch bei Einwurf in den Briefkasten zu den üblichen Leerzeiten – unabhängig von Urlaub oder Krankheit des Empfängers.
Kann ich eine Kündigung ablehnen?
Eine ordentliche Kündigung kann nicht abgelehnt werden. Angreifbar ist sie nur über die Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist (§ 4 KSchG).
Was bedeutet Sonderkündigungsschutz?
Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Betriebsratsmitglieder und schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX) genießen erhöhten Schutz – ihre Kündigung ist an besonders strenge Voraussetzungen geknüpft.
Kann ich nach einer Kündigung noch eine Abfindung verhandeln?
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von der rechtlichen Position beider Seiten.
Muss ich während der Kündigungsfrist weiterarbeiten?
Grundsätzlich ja – es sei denn, der Arbeitgeber erklärt ausdrücklich eine bezahlte Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubs.
Kündigung in Bitterfeld-Wolfen – Kanzlei Schiebel
Rechtsanwalt Christian Schiebel ist seit 2007 in Bitterfeld-Wolfen zugelassen und vertritt Mandanten in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Dessau-Roßlau. Weitere Informationen: Arbeitsrecht | Kontakt
Kanzlei Schiebel
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: Mai 2026.

